Allgemeine Vertragsbedingungen

 

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Eccel Professional GmbH / Srl
- nachfolgend „Eccel Professional“ -

§ 1 Geltungsbereich

1. Die nachfolgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) gelten ausschließlich zwischen Kaufleuten.

2. Für alle Lieferungen und Leistungen der Eccel Professional gelten ausschließlich diese AVB.

3. Diese AVB gelten für alle Verträge mit der Eccel Professional, unabhängig davon, ob sie mündlich, telefonisch, elektronisch (Telefax, E-Mail, Internet) oder in schriftlicher Form geschlossen werden.

4. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt Eccel Professional nicht an, es sei denn, Eccel Professional stimmt ihrer Geltung schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn Eccel Professional die Leistungen in Kenntnis entgegenstehender oder von den vorliegenden AVB abweichender Geschäftsbedingungen vorbehaltlos ausführt.

5. Auf die Geltung der AVB weist Eccel Professional auf allen Dokumenten hin; dies gilt auch für den elektronischen Bestellvorgang sowie die elektronische oder schriftliche Auftragsbestätigung. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen sind auf der Website: www.eccel-professional.it/AVB einsehbar.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

1. Mit Zugang der schriftlichen oder elektronischen Auftragsbestätigung durch Eccel Professional kommt ein Vertrag zustande. Vertragsänderungen sind nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Eccel Professional möglich.

2. Der Kunde hat die Auftragsbestätigung unverzüglich inhaltlich zu prüfen, insbesondere bei Sonderanfertigungen, Einwebungstexten, Stickereien und Ähnlichem. Fehler in der Auftragsbestätigung oder etwaige vom Kunden gewünschte Abweichungen sind unverzüglich, längstens innerhalb von 3 Geschäftstagen, nach Erhalt der Auftragsbestätigung in Textform mitzuteilen. Rechtzeitige Absendung der Mitteilung genügt.

§ 3 Vertragsinhalt

1. Die Lieferung der Ware erfolgt zu bestimmten Terminen oder in bestimmten Zeiträumen (Werktag oder Kalenderwoche). Alle Verkäufe werden zu bestimmten Mengen, Artikeln, Qualitäten und festen Preisen abgeschlossen. Hieran sind beide Parteien gebunden. Kommissionsgeschäfte werden nicht getätigt.

2. Blockaufträge sind zulässig und müssen bei Vertragsabschluss befristet werden.

3. Sonderanfertigungen sowie Teile mit Einwebung und Stickereien sind vom Umtausch ausgeschlossen.

§ 4 Lieferung und Transportversicherung

1. Der Liefertermin wird von der Eccel Professional festgelegt. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware bis zum Ablauf der Lieferfrist das Werk/Auslieferungslager verlassen hat oder dem Kunden Versandbereitschaft gemeldet ist.

2. Die Ware ist auf dem Transportweg versichert. Es gelten die aktuellen Allgemeinen Versicherungsbedingungen in der Transportversicherung (DTV Güterversicherungsbedingungen 2000 in der Fassung von 2011).

3. Ein Lieferavis kann vereinbart werden.

4. Eccel Professional ist zu Teillieferungen berechtigt. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt.

§ 5 Unterbrechung der Lieferung

1. Bei höherer Gewalt, von einer Vertragspartei nicht zu vertretenden Arbeitskampfmaßnahmen und sonstigen unverschuldeten Betriebsstörungen, die länger als eine Woche gedauert haben oder voraussichtlich dauern, wird die Lieferungs- bzw. Abnahmefrist ohne Weiteres um die Dauer der Behinderung, längstens jedoch um 5 Wochen verlängert. Die Verlängerung tritt nur ein, wenn der anderen Partei unverzüglich Kenntnis von dem Grund der Behinderung gegeben wird, sobald zu übersehen ist, dass die Lieferungs- bzw. Abnahmefrist nicht eingehalten werden kann.

2. Ist die Lieferung bzw. Abnahme in den in Ziffer 1 genannten Fällen nicht innerhalb der verlängerten Lieferungs- bzw. Abnahmefrist erfolgt, kann die andere Vertragspartei nach Ablauf einer zu setzenden Nachfrist von 10 Kalendertagen vom Vertrag zurücktreten.

3. Schadensersatzansprüche sind in den Fällen von Ziffer 1 ausgeschlossen, wenn die jeweilige Partei ihrer Obliegenheit gemäß Ziffer 1 genügt hat.

§ 6 Nachlieferungsfrist

1. Nach Ablauf der Lieferfrist wird ohne Erklärung eine Nachlieferungsfrist von 10 Kalendertagen in Lauf gesetzt. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Will der Kunde Schadensersatz statt der Leistung beanspruchen, muss er der Eccel Professional nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist schriftlich eine 4-Wochenfrist setzen.

2. Vor Ablauf der Nachlieferungsfrist sind Ansprüche des Kunden wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen, soweit § 8 Ziff. 2 und 3 keine Anwendung finden.

§ 7 Versandkosten

1. Ab einem Warenwert von EUR 500,00 erfolgt die Lieferung innerhalb Deutschlands grundsätzlich frei Haus. Ausgenommen sind Inselfrachten.

2. In Abweichung zu Ziffer 1 sind Lieferungen von Boxspringbetten, Matratzen und Lattenrosten auch dann kostenpflichtig, wenn der Warenwert EUR 500,00 übersteigt. Soweit die Lieferung an einen Kunden 30 Stück umfasst, erfolgt die Lieferung kostenfrei bis zur Bordsteinkannte, ohne Verteilung auf Stockwerke oder Zimmer.

3. Bei Lieferungen innerhalb Deutschlands mit einem Warenwert unter EUR 500,00, einschließlich etwaiger Rücksendungen, fällt für den Kunden eine Kostenpauschale für Verpackung und Versand von EUR 5,00 an.

4. Die Lieferung von Waren ins Ausland und auf Deutsche Inseln erfolgt grundsätzlich kostenpflichtig. Die konkreten Preise werden auf Anfrage gerne mitgeteilt.

5. Kosten für Spezialverpackungen werden vom Kunden getragen. Der Kostenumfang wird dem Kunden auf Anfrage vorab bekanntgegeben.

6. Erfolgt eine Rücklieferung von Waren infolge eines von der Eccel Professional zu vertretenden Mangels oder wegen Falschlieferung, trägt Eccel Professional die üblichen Liefergebühren.

§ 8 Warenannahme

1. Der Kunde ist für die vertragsgemäße Abnahme der Lieferung verantwortlich.

2. Wenn infolge des Verschuldens des Kunden die Abnahme nicht rechtzeitig erfolgt, so steht der Eccel Professional nach ihrer Wahl das Recht zu, nach Ablauf einer zu setzenden Nachfrist von 10 Kalendertagen entweder die Ware mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen (Rückstandsrechnung) oder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen.

3. Der Kunde hat für jeden Werktag des Annahmeverzuges eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 von Tausend (0,1%) je Werktag höchstens jedoch 10 von Hundert (10 %) der Angebotssumme zu zahlen. Der Anspruch bezieht sich auf den Gesamtpreis und enthält Herstellungs-/Vertriebs- und Verwaltungsgemeinkosten sowie entgangenen Gewinn. Der Eccel Professional bzw. dem Kunden bleibt es vorbehalten, einen höheren bzw. geringeren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen.

§ 9 Rückgaberecht

1. Der Kunde hat ein 10-tägiges Rückgaberecht. Ausgenommen davon sind Waren mit Einstickungen, Einwebungen, Sonderanfertigungen, Meterware sowie gebrauchte oder gewaschene Artikel.

2. Die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung der vom Kunden zurückgesandten Waren trägt der Kunde bis zur Annahme durch Eccel Professional.

3. Fristgerechte Rücksendungen werden ausschließlich in Originalverpackung und vollständiger Verpackungseinheit angenommen.

4. Die Kosten für Verpackung und Versand werden bei Rückgabe nicht erstattet. Unfrei zurückgesandte Waren werden nicht angenommen.

5. Die Annahme rückgesandter Waren durch Eccel Professional führt nicht zu einer Akzeptanz des Rückgabeverlangens des Kunden.

§ 10 Mängelrügen

1. Der Kunde hat die Ware unverzüglich bei Anlieferung zu überprüfen. Offene Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Geschäftstagen, nach Empfang der Ware gegenüber der Eccel Professional in Textform anzuzeigen.

2. Die Ingebrauchnahme der Waren gilt als Genehmigung. Danach ist eine Mängelrüge für offene Mängel ausgeschlossen.

3. Versteckte Mängel hat der Kunde unverzüglich nach deren Entdeckung gegenüber der Eccel Professional zu rügen.

4. Geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichts, der Ausrüstung oder des Dessins dürfen nicht beanstandet werden. Dies gilt auch für handelsübliche Abweichungen, es sei denn, dass Eccel Professional eine mustergetreue Lieferung schriftlich erklärt hat.

5. Nach Zuschnitt oder sonst begonnener Verarbeitung der gelieferten Ware ist jede Beanstandung offener Mängel ausgeschlossen.

6. Bei berechtigten Rügen offener Mängel hat der Kunde nach Wahl der Eccel Professional das Recht auf Nachbesserung oder Lieferung mangelfreier Ersatzware innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rückempfang der Ware. In diesem Fall trägt Eccel Professional die Frachtkosten. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, hat der Kunde nur das Recht, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten, sofern nicht § 10 Ziffer 3 und 4 Anwendung finden.

7. Im Falle eines versteckten Mangels hat der Kunde nur das Recht, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten, sofern nicht § 10 Ziff. 3 und 4 Anwendung finden.

8. Ist die Mängelrüge nicht fristgerecht erfolgt, gilt die Ware als genehmigt.

9. Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, es sei denn, der Eccel Professional oder ihren Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last. Dasselbe gilt für die Haftung von Transportschäden.

10. Berechtigte Mängel gewähren kein Zurückbehaltungsrecht über die gesamte Kaufpreissumme der Lieferung, sondern lediglich im konkreten Umfang des Wertes der mangelhaften Teile.

§ 11 Verfügbarkeit der Ware

1. Ist die Ware nicht verfügbar, wird der Kunde durch Eccel Professional unverzüglich informiert. Der Kunde kann in einem solchen Fall vom Vertrag zurücktreten.

2. Ist der Umstand, dass die Ware nicht verfügbar ist, nicht von der Eccel Professional zu vertreten, kann Eccel Professional nach angemessener Wartezeit vom Vertrag zurücktreten.

§ 12 Zahlungsbedingungen

1. Die Rechnung wird auf den Tag der Lieferung bzw. der Bereitstellung der Ware zum vereinbarten Termin ausgestellt. Ein Hinausschieben der Fälligkeit (Valutierung) ist grundsätzlich ausgeschlossen.

2. Der Rechnungsbetrag ist spätestens nach 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum fällig.

3. Bei Zahlungseingang innerhalb von 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum werden 2% Skonto gewährt.

4. Bei Lieferung an Neu- bzw. Erstkunden wird die Zahlungsart "Vorauskasse" oder „Nachnahme“ gewährt.

5. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten, nebst angefallener Verzugszinsen sowie Rechtsverfolgungskosten, verwendet.

§ 13 Schadensersatz

1. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, sofern in diesen Bedingungen nichts Abweichendes geregelt ist.

2. Der Ausschluss in § 12 Ziffer 1 gilt nicht, soweit eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit von Inhabern, gesetzlichen Vertretern und leitenden Angestellten, bei Arglist, bei Nichteinhaltung einer übernommenen Garantie, bei der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten besteht; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Kunde vertrauen darf. Ein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit kein anderer in Satz1 genannter Fall vorliegt.

3. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 14 Zahlung nach Fälligkeit

1. Bei Zahlungen nach Fälligkeit werden Zinsen von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz im Sinne von § 247 BGB berechnet. Im Übrigen findet § 288 BGB Anwendung.

2. Vor vollständiger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Zinsen, ist Eccel Professional zu keiner weiteren Lieferung aus laufenden Lieferverträgen verpflichtet. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

3. Bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse, wie z.B. drohender Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsverzug, kann Eccel Professional bei allen Lieferverträgen, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen, die ihr obliegende Leistung verweigern oder nach Setzung einer Nachfrist von 10 Kalendertagen von diesen Lieferverträgen zurücktreten. Im Übrigen gilt § 321 BGB.

§ 15 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Die Aufrechnung und Zurückbehaltung fälliger Rechnungsbeträge durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig, soweit es sich dabei nicht um Schadensersatzansprüche handelt, die in engem Zusammenhang zum Anspruch des Kunden auf mangelfreie Vertragserfüllung stehen.

§ 16 Eigentumsvorbehalt

1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus Warenlieferungen aus der gesamten Geschäftsverbindung, einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks, Eigentum der Eccel Professional.

2. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn eine Forderung der Eccel Professional in eine laufende Rechnung aufgenommen, der Saldo gezogen und anerkannt wird.

3. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zu einer neuen beweglichen Sache verbunden, vermischt oder verarbeitet, so erfolgt dies für Eccel Professional, ohne dass diese hieraus verpflichtet wird. Durch die Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung erwirbt der Kunde nicht das Eigentum gem. §§ 947 ff. BGB an der neuen Sache. Bei Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung mit nicht der Eccel Professional gehörenden Sachen, erwirbt Eccel Professional Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Fakturenwertes der Vorbehaltsware zum Gesamtwert.

4. Der Kunde tritt bereits jetzt alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten an Eccel Professional ab, die mit der Weiterveräußerung oder Weitervermietung/Leasing der im Eigentum der Eccel Professional stehenden Waren gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft oder weitervermietet/verleast worden ist.

5. Der Kunde versichert, dass eine Forderungsabtretung nicht ausgeschlossen ist. Die Forderungen wurden nicht zuvor anderweitig abgetreten.

6. Bei Verkauf oder Vermietung/Leasing von im Miteigentum der Eccel Professional stehenden Waren wird ein, dem Miteigentum entsprechender erstrangiger Teil der Forderung an Eccel Professional abgetreten. Eccel Professional nimmt diese Abtretung an.

7. Solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Eccel Professional nachkommt, ist er berechtigt, die an Eccel Professional abgetretenen Forderungen im ordentlichen Geschäftsgang einzuziehen.

8. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen trotzt Mahnung nicht nach, ist Eccel Professional berechtigt, die Forderungen selbst einzuziehen. Der Kunde ist auf Verlangen der Eccel Professional verpflichtet, der Eccel Professional die abgetretenen Forderungen an deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazu gehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.

§ 17 Drittzugriff

1. Verfügungen über der Eccel Professional gehörenden Waren oder Forderungen wie z. B. Verpfändungen, Sicherungsabtretungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

2. Der Kunde ist verpflichtet, der Eccel Professional Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren unverzüglich unter Übersendung der entsprechenden Unterlagen bekannt zu geben. Der Kunde verpflichtet sich, eine Ablichtung des Pfändungsprotokolls unverzüglich an Eccel Professional zu übersenden. Der Kunde hat in diesen Fällen den Dritten bzw. Vollstreckungsbeamten gegenüber unverzüglich auf die Rechte der Eccel Professional hinzuweisen. Der Kunde haftet für die Kosten und Schäden, die durch derartige Zugriffe Dritter entstehen.

§ 18 Warenrücknahmerecht

1. Eccel Professional ist ausdrücklich berechtigt, aber nicht verpflichtet, bei Überschreitung der Zahlungsfrist ohne Anrufung der Gerichte die gelieferten Waren jederzeit abzuholen. Eccel Professional ist zum freihändigen Verkauf der vorgenannten Waren berechtigt.

2. Der Kunde verpflichtet sich in diesen Fällen zur unverzüglichen Herausgabe der gelieferten Waren. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Rücktransport- Lager- und sonstigen Verwertungskosten. Die Rücknahme gilt, sofern nicht §§ 491 ff BGB Anwendung finden, nicht als Rücktritt vom Vertrag.

§ 19 Zentralregulierende Stelle

Ist in die Geschäftsabwicklung zwischen der Eccel Professional und dem Kunden eine zentralregulierende Stelle eingeschaltet, die das Delkredere übernimmt, überträgt Eccel Professional das Eigentum bei Versendung der Ware an die zentralregulierende Stelle unter der aufschiebenden Bedingung der Zahlung des Kaufpreises durch den Zentralregulierer. Der Kunde wird erst durch Zahlung des Zentralregulierer an Eccel Professional frei.

§ 20 Versicherungspflicht für Vorbehaltsware / Abtretungserklärung

1. Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware für Eccel Professional unentgeltlich. Er hat sie auf seine Kosten gegen Feuer-, Sturm-, Hagel- und Leitungswasserschäden, sowie gegen Diebstahl zum Fakturenwert zu versichern. Den jeweiligen Versicherungsschein legt der Kunde der Eccel Professional nach Aufforderung unverzüglich vor.

2. Der Kunde tritt seine Entschädigungsansprüche, die Ihm gegen den Versicherer oder sonst Ersatzverpflichtete aus einem der in § 20 Ziffer 1 genannten Schadensfälle zustehen, in Höhe des Fakturenwertes der Ware, hiermit an Eccel Professional ab. Eccel Professional nimmt die Abtretung an.

§ 21 Mehrwertsteuer

Alle Preise der Eccel Professional verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 22 Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Eccel Professional.

§ 23 Gerichtsstand

1. Soweit der Kunde Vollkaufmann ist, gilt für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung der Sitz der Eccel Professional im Zuständigkeitsbereich des Landgerichts Ulm als ausschließlicher Gerichtstand.

2. Der gleiche Gerichtstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.

3. Eccel Professional ist ungeachtet Regelungen unter § 23 Ziffer1 und Ziffer 2 berechtigt, an jedem gesetzlich zulässigen allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

§ 24 Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.

§ 25 Elektronische Kommunikation

1. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass vertragsbezogene Kommunikation in Textform - per E-Mail - erfolgt, es sei denn, gesetzliche Regelungen erfordern andere Kommunikationsformen.

2. Soweit der Kunde eine nicht mit elektronischer Signatur versehene E-Mail an Eccel Professional sendet, lässt er sich den Inhalt der Erklärung als richtig entgegenhalten.

§ 26 Gültigkeit / Änderungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen

1. Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Regelungen nicht.

2. Eccel Professional behält sich vor, die allgemeinen Vertragsbedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft abzuändern. Änderungen werden bekanntgegeben.

Bozen, August 2017.